Förderprogramm "Integration durch Sport" - Antragsfrist endet am 30. Juni 2018

  22.05.2018    HVW-Verband Presse

Durch das Bundesministerium des Innern bzw. das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge stehen im Jahr 2018 erneut finanzielle Mittel im DOSB-Bundesprogramm „Integration durch Sport“ für den Sport in Baden-Württemberg zur Verfügung. In Zusammenarbeit mit dem Landessportverband Baden-Württemberg (LSV) stellt der Württembergische Landessportbund diese finanziellen Mittel denjenigen Mitgliedsorganisationen zur Verfügung, die sich mit ihrer Arbeit dafür engagieren, dass Menschen mit Migrationshintergrund stärker am organisierten Sport partizipieren.

Das Programm richtet sich vornehmlich an Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund. Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt auf bislang im Sport unterrepräsentierten Gruppen wie Mädchen und Frauen, Ältere sowie sozial Benachteiligte. Dabei sind sowohl Regelsportangebote, einmalige Maßnahmen als auch nachhaltig angelegte Projekte und Initiativen förderfähig. Antragsberechtigt sind alle Sportvereine, Sportkreise, Fachverbände und deren Untergliederungen im WLSB. Förderanträge können vom 1. Mai bis 30. Juni gestellt werden.

Möglichkeiten der Förderung:

Engagierten Organisationen stehen, entsprechend des Kostenaufwandes, der Dauer, des Umfanges und der Nachhaltigkeit, verschiedene Möglichkeiten der Förderung zur Verfügung. Diese Fördermöglichkeiten unterscheiden sich unter anderem nach der maximalen Fördersumme als auch nach dem Umfang des Verwendungsnachweises der beantragten Mittel. Für die Beantragung der Mittel stehen vier verschiedene Verfahren zur Verfügung.

  • Mikroprojekte: Für sogenannte Mikroprojekte (bis 1.000,00 Euro pro Abteilung/Projekt), Vereine mit mehreren Vereinsabteilungen oder mit unterschiedlichen Projekten können bis zu fünf Anträge auf Förderung als Mikroprojekt stellen und finanzielle Unterstützung durch ein vereinfachtes Nachweisverfahren erhalten.
  • Zielgruppenspezifische Förderung: Die zielgruppenspezifische Förderung ist eine pauschale Förderung, die neue Angebote für Mädchen/Frauen und Ältere mit Migrations- oder Fluchthintergrund, die mindestens vier Monate angeboten werden, mit 400 Euro bezuschusst.
  • Einzelmaßnahmen: Mit der Förderung für Einzelmaßnahmen kann eine konkrete integrative Veranstaltung im Verein unterstützt werden (z. B. Integrationsfeste). Dabei ist eine Förderung mit mehr als 1.000,00 Euro möglich.
  • Langfristige Maßnahmen: Für langfristige Maßnahmen, die über den Regelbetrieb der Mitgliedsorganisation hinausgehen, ist eine Förderung als Integration durch Sport Stützpunkt möglich. Diese Unterstützung ist langfristig angelegt und zielt vor allem auf nachhaltige Angebote, die eine Entwicklung der Organisation zur Folge haben, ab.

Vor der Antragsstellung ist die Wahl eines Verfahrens erforderlich. Eine Kombination ist nur mit der Förderung einer Einzelmaßnahme möglich. Bei der Ermittlung der passgenauen Förderung für ihren Verein, Sportkreis oder Fachverband unterstützen die WLSB Mitarbeitenden gerne.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren und den Förderbedingungen finden Sie <link https: wlsb.de zuschuesse-foerderung-landesjugendplan external-link-new-window internal link in current>hier.

 

PI WLSB